Schulungen
 
Schulungen, Workshops, Spezialschulungen
Ganz gleich, ob Sie bereits ein erfahrener Anwender sind oder ein Neuling, die Schulungsangebote der GEDES GmbH erweitern Ihr Wissen und steigern ihre Produktivität. Die Schulungen basieren auf Standardfunktionen sowie spezialisierte Schulungsmodule, die an den jeweiligen Wissensstand angepasst sind. Neben der Vermittlung firmeneigener Methoden und Strategien können darüber hinaus individuelle, firmenspezifische Lehrinhalte auf den Kunden abgestimmt werden.
     
Der bevorstehende Umstieg von CATIA V4 auf CATIA V5 wird von unseren erfahrenen Trainern entsprechend Ihren Bedürfnissen angepasst. Wir bieten Ihnen Schulungen zu den Themengebieten:
 
  • CATIA V4 Grundlagen / Solid / Surface
  • CATIA V5 Grundlagen / Part Design / GSD Flächen
  • CATIA Workshops
  • CATIA Administration
  • CATIA V5 NC
  • PDM SmarTeam
  • Spezial-Schulungen auf Anfrage
  • geförderte Schulungen



Schulungsräume
Unsere Schulungsräume sind mit modernen CAD/CAM Arbeitsplätzen ausgestattet. Die Schulungsgruppen sind überschaubar, sodass man auf jeden Teilnehmer individuell eingehen kann. Selbstverständlich können auch Schulungen vor Ort in Ihrem Haus durchgeführt werden.
 
Trainer
Profitieren Sie von Trainern, die Ihre Kenntnisse aus Projekterfahrungen sowie Spezialschulungen immer auf dem aktuellen Stand halten. Ihre Routine hilft Ihnen insbesondere bei auftretenden Problemen einen Lösungsweg zu finden.
 
Aktuelle Schulungstermine
Laden Sie sich hier unsere aktuellen Schulungstermine sowie Themenbeschreibungen als PDF Datei:



- Schulungstermine CATIA V4
- Schulungstermine CATIA V5

geförderte Schulungen
GEDES GmbH als anerkannter Schulungsträger
Die GEDES GmbH ist bundesweit anerkannter Träger von Arbeitsamt geförderten Schulungen. Mit dem so genannten "Bildungsgutschein" sichern Sie sich nach § 85 SGB III einen unserer begehrten CAD/CAM Schulungsplätze.
 
Unser Wissen für Ihren Erfolg auf dem Arbeitsmarkt
Wir machen Sie fit für den professionellen CATIA-Einsatz! GEDES GmbH liefert als IBM Businesspartner Komplettlösungen für CATIA Anwendungen auf sämtlichen verfügbaren Plattformen für die Autoindustrie, Luft- und Raumfahrt. Neue Technologien erfordern neue Ansätze in der Mitarbeiterschulung. Bei CATIA ist das nicht anders: Ob Technischer Zeichner, Konstrukteure verschiedenster Branchen, Berechnungsspezialisten, System Administratoren oder Fachkräfte aus technischen Berufen mit vergleichbaren Vorkenntnissen – alle benötigen eine Ausbildung, die dem aktuellen Arbeitsmarkt gerecht wird. GEDES realisiert dies durch ein umfangreiches Schulungsangebot. Die folgende Schulungsbeschreibung informiert Sie über die Ausbildungsinhalte unserer vom Arbeitsamt geförderten Schulungen.
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Bildungsscheck über 500,- Euro - Gutschein für Beschäftigte und Firmen
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten - beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel - bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck - stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln. Dazu gehören beispielsweise EDV-Kurse und technische Lehrgänge wie z. B. CATIA V5.
Aktuelle Informationen und Beratungsstellen zum Bildungsscheck finden Sie unter folgenden Internetadressen vor: http://www.bildungsscheck.nrw.de.
Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der Rufnummer (0180) 3 100 118
 
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen ( WeGebAU 2007 )
Die GEDES GmbH ist bundesweit anerkannter Träger von Arbeitsamt geförderten Schulungen. ( WeGebAU 2007 ). Mit dem so genannten "Bildungsgutschein" sichern Sie sich nach § 77 Abs. 2 SGB II einen unserer begehrten CAD/CAM Schulungsplätze.
 
Was und wer wird gefördert?

Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten,
wenn der Arbeitnehmer ungelernt ist:
- bisher keinen Berufsabschluss erworben hat,
- im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts mit der Weiterbildung einen anerkannten Berufsabschluss oder eine
Teilqualifizierung erwirbt und
- wegen der Teilnahme an der Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.

Ältere Arbeitnehmer ( über 45 )können bei Teilnahme an einer für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Bildungsmaßnahme
Zuschüsse erhalten, wenn sie:
- bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
- für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und vom Arbeitgeber für die Teilnahme freigestellt werden und
- in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind
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